Am 9. Februar wird der Entwurf für das von der rot-schwarzen Regierungskoalition geplante Bettelverbot dem zuständigen Unterausschuss des Landtages vorgelegt. Für zusätzlichen Zündstoff dürfte dabei ein Vorabbericht zu jener Untersuchung sorgen, die vom Institut für Geschichte der Universität Graz durchgeführt wurde. Denn in der Conclusio dieser Untersuchung, die vom Zukunftsfonds des Landes Steiermark finanziert wird, hält man fest: „Betteln als Selbsthilfe verhindert eine Verschlimmerung der ökonomischen und sozialen Situation der Betroffenen“.
Die seit Juni vorigen Jahres laufende Untersuchung in der Steiermark und in den Herkunftsländern der Bettler will aber auch mit bei uns kursierenden Vorurteilen aufräumen. So heißt es etwa zum Vorwurf „organisierte Bettelei“: „Organisiert und koordiniert werden schlicht die gemeinsame An- und Abreise sowie die Verpflegung, um Kosten und Aufwand zu senken“. Die in der Steiermark bettelnden Personen fänden in den Sozialsystemen ihrer Herkunftsländer kaum die Möglichkeit, die Kosten des täglichen Lebens abzudecken. Schon gar nicht in besonderen Notlagen, wie Krankheit oder Verlust eines Angehörigen, wird festgehalten.
„Vorurteile und Gerüchte gegen Arme dürfen kein Leitfaden für die Politik sein“, hofft die Grüne-Menschenrechtssprecherin im Landtag, Sabine Jungwirth, auf eine Versachlichung der Diskussion durch diese Studie. Sie fordert SPÖ und ÖVP auf, das Bettelverbot nicht zu beschließen. HANS ANDREJ
Februar 5, 2011 um 7:24 pm |
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