Menschen dürfen andere Menschen an öffentlichen Orten auf ihre Notlage aufmerksam machen und sie um Hilfe bitten, hielt der Verfassungsgerichtshof 2012 ausdrücklich fest. Trotzdem wird Betteln in Wien heute hart bestraft: Das Strafausmaß beträgt oft mehrere hundert Euro oder mehrere hundert Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Wofür man sich beim Betteln strafbar macht, lesen und staunen sie!




Strafverfügung 8 „gewerbsmäßiges“ Betteln
Einige der hier bestraften BettlerInnen kennt die BettelLobby persönlich, etwa die Dame in der Rotenturmstraße, die zusammengekauert in einer Nische hockt um dort zu betteln. Sie war außer sich, als sie in der Strafverfügung las, sie hätte den Fußgängerverkehr behindert und die PassantInnen aufs Gröbste angepöbelt. Egal wie mensch auf der Straße steht oder sitzt, es ist kaum möglich das Recht zu betteln auszuüben. Ab 23. September veranstaltet die BettelLobby monatlich Treffen im Amerlinghaus. BettlerInnen und UnterstützerInnen erfahren, wie Strafverfügungen beeinsprucht werden kann, welche Rechte mensch beim Betteln in Wien hat, etc. Abgesehen davon wollen wir bei gemütlichem Zusammensein Erfahrungen austauschen und uns gemeinsam politisieren: Das Recht auf Betteln ist ein Grundrecht, gemeinsam können wir es verteidigen.
Termine für das Treffen:
23.Sept.2013 19 Uhr, Amerlinghaus, Zugang barrierefrei
21.Okt.2013
18.Nov.2013
16.Dez. 2013
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