Der Verfassungsgerichtshof hat heute das steirische Bettelverbot für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat weiters entschieden, keine Reparaturfrist zu geben, sondern die Vorgängerregelung des Landes‐Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen und er weist ausdrücklich darauf hin, dass „stilles“ Betteln nicht verboten werden kann, weil ein Verbot gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.