Keine aufdringliche Bettelei liegt vor, wenn Bankenmanager ihre Bank pleite gemacht haben und nun Staatshilfe erpressen, um die gewohnten Gehälter der Chefitäten zu sichern und die Anstrengungen zu finanzieren, die nach dem Aus des Bankengeheimnisses nötig sind, um den Steuerbetrug zu vertuschen… doch:
Auf der Mariahilferstraße sitzen und Betteln heißt drei Delikte begehen und zwar: „Aufdringliche Bettelei“ gemäß § 2/1 WLSG, „Vorschriftswidriges Verhalten auf Gehsteigen im Ortsgebiet“ gemäß § 78/c StVO, und „Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung“ gemäß § 81/1 StVO. Deswegen wurde ein Herr H. beispielsweise aufgefordert, eine Strafe in der Höhe von 200 Euro oder – falls diese uneinbringlich sei – eine Ersatzarreststrafe von 100 Stunden anzutreten (mehr dazu siehe unten bzw. im aktuellen Augustin).
Aufgrund dieser und vieler ähnlicher Anzeigen findet am Freitag dem 13.3. auf der Mariahilferstraße ein Gemeinsames gemeingefährliches Beineausstrecken statt:
Treffpunkt: Mariahilferstraße 89a (bei der Bawag, U-Station Zieglergasse, Ausgang Otto-Bauer-Gasse), 16.30 Uhr
Das gesamte f13. Programm findet ihr hier.
Hundert Stunden Polizeiarrest wegen Füße-Ausstreckens
Achtung! Keine Satire
S., Chefinspektor, ist bekannt für seine allgemein verständlichen und durchaus eloquent formulierten Sachverhaltsdarstellungen. Er ist einer der PolizistInnen, die – in wessen Auftrag eigentlich? – das “Bettlerunwesen“ in der Mariahilfer Straße einzudämmen haben: eine Sisyphos-Arbeit. Als Instrumentarium dafür stehen ihm z.B. das Landesicherheitsgesetz und die Straßenverkehrsverordnung zur Verfügung. (more…)