Wenn Frank S. bis zum Weihnachtstag keine 300 Euro auftreiben kann, muss er ins Gefängnis. S. ist Straßenzeitungsverkäufer in Wien. Er verkauft das von SOS Mitmensch herausgegebene MO-Magazin für Menschenrechte. Laut Polizeibericht hat er am Naschmarkt „Zeitungen zu verkaufen versucht, dabei wahllos Passanten angesprochen und auch Personen die Hände entgegengestreckt und um Spenden gebeten.“
S. bestreitet die Darstellung der Polizei. Dennoch wurden er und vier weitere Personen angezeigt. Eine junge Frau musste sogar auf das Polizeirevier mitkommen, sich dort zweimal nackt ausziehen und am ganzen Körper durchsuchen lassen.Der Jurist Ronald Frühwirth reichte zusammen mit SOS Mitmensch Beschwerde ein. Der Unabhängige Verwaltungssenat verurteilte die erniedrigende Vorgangsweise der Polizei als rechtswidrig. Doch die Strafen von über 300 Euro wegen „Erschwerung des Vorwärtskommens von Passanten“ und „gewerbsmäßigen und organisierten Bettelns“ blieben aufrecht. Bei Nichtbezahlung droht eine mehrtägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Zahlungsfrist für S. läuft genau am 24. Dezember ab. Wenn er es bis dahin nicht schafft, das Geld aufzubringen, muss er die Weihnachtstage hinter Gittern verbringen. So etwas darf es nicht geben. Wer nichts anderes tut, als Zeitungen zu verkaufen oder Personen die Hände entgegenzustrecken und um Spenden zu bitten, darf niemals dafür ins Gefängnis kommen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Armut unter Strafe gestellt wird. (more…)