Salzburger Menschenrechtsbericht 2014: In der Kritik des diesjährigen Menschenrechtsbericht steht vor allem die Anzeigen-Praxis der Salzburger Polizei. Mehr als 60 Strafverfügungen liegen der Plattform Menschenrechte und ihren Mitgliedsorganisationen wie dem Verein Phurdo vor, die meisten betreffen das „organisierte“ Betteln. Der lapidare Vorwurf gegen die Betroffenen lautet durchwegs, sie hätten „Betteln, in welcher Form auch immer organisiert“. Die Strafhöhe dafür beträgt in der Regel € 150. Diese Summe sollen dann sogar Ehepartner jeweils bezahlen, die sich zum Betteln „verabredet“ hätten. Als „unsinnig“ bezeichnete Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte den zugrunde liegenden Paragrafen im Landessicherheitsgesetz. Er sei schwammig formuliert, die Anwendung durch die Polizei habe offenbar den Zweck, die Bettlerinnen und Bettler „einzuschüchtern und zu vertreiben“. Nach Ansicht des Sozialwissenschaftlers Heinz Schoibl umgeht die Polizei mit diese Strafbescheiden das Verbot des Bettelverbotes durch eine nicht kontrollierbare Praxis. Die Folge sei ein Meinungsklima, in dem sich Bettelnde einer Pauschalverdächtigung ausgesetzt sehen. Die existentielle Not dieser Personengruppe rücke in den Hintergrund und die Unschuldsvermutung gelte nicht mehr. Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgehalten, dass stilles Betteln ein Menschenrecht ist. Plattform-Sprecherin Ursula Liebing wies zudem darauf hin, dass in Salzburg nach wie vor eine ganzjährige Notunterkunft für eine ausreichende Zahl von ArmutsmigrantInnen fehlt. http://www.menschenrechte-salzburg.at/fileadmin/menschenrechte/user/mr-berichte/2014_Menschenrechtsbericht_Web.pdf
Schlagwörter: Betteln, Bettelverbot, Landessicherheitsgesetz, Menschenrechtsbericht 2014, organisiertes Betteln, Salzburg
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