Ins Gefängnis musste eine Bulgarin, weil sie in Wien mit den Worten „Bitte Brot, habe Hunger“ bettelte. Obwohl der österreichische Verfassungsgerichtshof 2012 festgestellt hat, dass Betteln ein Menschenrecht ist und es nicht verboten werden darf, sitzt Frau Kostova*, Mutter dreier Kinder, nun bis 9. Jänner im Gefängnis Rossauerlände. Denn laut Polizeiauffassung werden Frau Kostovas Worte „Bitte Brot, habe Hunger“ bereits als so genanntes „aufdringliches“ Betteln gewertet, wofür mensch in Wien bis zu 700 Euro Strafe ausfassen kann. Um solche und ähnliche absurde Strafen zu beeinspruchen hat die BettelLobbyWien nun einen monatlichen Jour Fixe eingerichtet, wo wir Rechtsberatung anbieten. Die Termine für 2014 sind jeweils am Montag um 19 Uhr im Amerlinghaus Wien und zwar am:
Archive for Dezember 2013
Wegen Hunger ins Gefängnis
Dezember 29, 2013„Stille Nacht, Heilige Nacht“ – zu Besuch bei den BettlerInnen im 15. Bezirk
Dezember 26, 2013Eli und Regina machen bei unseren monatlichen Rechtsberatungstreffen im Amerlinghaus die Kinderbetreuung. Für Weihnachten haben die beiden sich etwas Besonderes überlegt: statt sich innerhalb ihrer Familien zu beschenken, gingen heuer die Geschenke an die Kinder der BettlerInnen und StraßenzeitungsverkäuferInnen, die sie bei den Rechtsberatungsabenden kennengelernt haben. Findet hier Elis Bericht:
Stille Nacht! Heil’ge Nacht! Alles schläft, einsam wacht; Nur das traute heilige Paar. Holder Knab‘ im lockigen Haar; Schlafe in himmlischer Ruh! Schlafe in himmlischer Ruh!
Unglaublich – ein Parkplatz direkt vorm Haus und das, obwohl wir mit dem großen Auto unterwegs sind. Denn es war doch möglich mit relativ begrenztem Budget, all die Wünsche der Kinder nach Scootern, Puppen und Lego aber auch jene der Eltern nach warmen Winterschuhen und Gewand für ihre Kinder zu erfüllen und damit stapeln sich jetzt einige große Pakete und Säcke in unserem Auto.
15. Bezirk, eine Seitengasse vom Gürtel. Hoffentlich treffen wir auch jemanden an. Vor dem Haus steht ein Mann und raucht. Er spricht uns an, weil wir suchend herumschauen. Obwohl wir kein Bulgarisch sprechen und er kein Deutsch, merken wir gleich, dass wir richtig sind. (more…)
Weihnachten nicht hinter Gittern !
Dezember 20, 2013Wenn Frank S. bis zum Weihnachtstag keine 300 Euro auftreiben kann, muss er ins Gefängnis. S. ist Straßenzeitungsverkäufer in Wien. Er verkauft das von SOS Mitmensch herausgegebene MO-Magazin für Menschenrechte. Laut Polizeibericht hat er am Naschmarkt „Zeitungen zu verkaufen versucht, dabei wahllos Passanten angesprochen und auch Personen die Hände entgegengestreckt und um Spenden gebeten.“
S. bestreitet die Darstellung der Polizei. Dennoch wurden er und vier weitere Personen angezeigt. Eine junge Frau musste sogar auf das Polizeirevier mitkommen, sich dort zweimal nackt ausziehen und am ganzen Körper durchsuchen lassen.Der Jurist Ronald Frühwirth reichte zusammen mit SOS Mitmensch Beschwerde ein. Der Unabhängige Verwaltungssenat verurteilte die erniedrigende Vorgangsweise der Polizei als rechtswidrig. Doch die Strafen von über 300 Euro wegen „Erschwerung des Vorwärtskommens von Passanten“ und „gewerbsmäßigen und organisierten Bettelns“ blieben aufrecht. Bei Nichtbezahlung droht eine mehrtägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Zahlungsfrist für S. läuft genau am 24. Dezember ab. Wenn er es bis dahin nicht schafft, das Geld aufzubringen, muss er die Weihnachtstage hinter Gittern verbringen. So etwas darf es nicht geben. Wer nichts anderes tut, als Zeitungen zu verkaufen oder Personen die Hände entgegenzustrecken und um Spenden zu bitten, darf niemals dafür ins Gefängnis kommen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Armut unter Strafe gestellt wird. (more…)
Juristischer Erfolg gegen Behördenschikanen
Dezember 6, 2013Um Armutsbetroffene aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben, fährt die Stadtverwaltung Wien allerlei Geschütze auf: mit 250 Euro wird bestraft, wer einen Becher in der Hand hält, 100 Euro muss zahlen, wer am Gehsteig sitzt und 140 Euro gibt´s fürs Singen oder Betteln in U-Bahn-Stationen. Der letztgenannten Praxis setzt nun der Unabhängige Verwaltungssenat Wien ein Ende. Anlass dafür gab die Berufung einer jungen Frau aus Rumänien, die am 11.9.2013 im Rahmen einer so genannten „Aktion scharf gegen Bettler“ der Wiener Linien eine Strafverfügung über 140 Euro erhielt, weil sie „den Fluchtweg aus der U-Bahn Station […] in der Absicht dort länger zu verweilen, durch Sitzen eingeengt [habe] und dies geeignet [wäre], die Sicherheit der Fahrgäste, die auf diesen Fluchtweg angewiesen [seien], im Gefahrenfall zu beeinträchtigen…“ (die BettelLobby berichtete). (more…)