Nach fast zweieinhalb Jahren hat der VfGH es sich mit dieser Nichtentscheidung sehr leicht gemacht und ist dem Willen der Politik gefolgt: er hat das Bettelverbot nicht inhaltlich beurteilt, sondern die Betroffenheit der Klägerin verneint, da so genanntes „stilles“ Betteln weiter erlaubt sei. Diese Argumentation geht völlig an der Realität vorbei: hunderte Strafen werden jedes Jahr aufgrund des Verbotes des „gewerbsmäßigen“ Bettelns verhängt, gegen „stille“ BettlerInnen ebenso wie gegen StraßenmusikerInnen und ZeitungsverkäuferInnen. Allein Frau Martina S., die die Klage eingebracht hatte, hat in den letzten zweieinhalb Jahren mehr als 70 Strafen wegen „gewerbsmäßigem“ Betteln erhalten und musste mehrere Tausend Euro Strafe zahlen. Ihr zu sagen, dass sie von der Regelung nicht betroffen sei, ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen.
Hier die VFGH Nichtentscheidung: bettelverbot_wien_g134-17.10
Die BettelLobbyWien trifft sich am 25.11.2012 um 16 Uhr um diese Nichtentscheidung des VfGHs zu besprechen. Interessierte, die gerne mitarbeiten möchten, melden sich unter bettellobbywien@gmx.at.