Aktion für einen Straßenzeitungsverkäufer
Als ihm der Straßenzeitungsverkäufer L., mit dem er seit Jahren eine Art Freundschaft-des-gegenseitig-netten-Zunickens pflegte, die Strafverfügung zeigte, welche ihm Beamte des Kommissariats Josefstadt eigenhändig zugestellt haben, verstand Herr K. die Polizei nicht mehr. Da stand doch tatsächlich, Herr L. hätte vorm Billa in der Alserstraße 23 in aufdringlicher Weise um Geld gebettelt, sich den vorbeikommenden Passanten mit ausgestreckter Hand in den Weg gestellt, ihnen die Zeitung vors Gesicht gehalten, den Fußgängerverkehr behindert und „durch ein besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung an einem öffentlichen Orte ungerechtfertigt gestört“. In Summe drei Rechtsbrüche zu je 100 Euro Geldstrafe oder je 50 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, also in Summe: 300 Euro oder 6 Tage Gefängnis. (more…)