Attila (Name geändert) bettelt in Wien Floridsdorf. Er kommt aus der Slowakei. Doch weil die Sozialhilfe nicht zum Überleben reicht und er keine Arbeit findet, versucht er mittels Betteln seine Familie durchzubringen. „Wenn ich bei der Mafia wäre, müsste ich nicht hier sitzen“ erzähl Attila der BettelLobby, und:
„Die Polizei ist die Mafia, denn SIE nehmen uns das Geld ab“.
Eine Medieninformation des AUGUSTIN und der Bettellobby vom 25. März 2010, Rückfragen an: robert.sommer@augustin.or.at
«Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, müsse von der Gemeinschaft jedenfalls in Zonen des öffentlichen Straßenverkehrs als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden und könne folglich nicht generell als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet werden.» (more…)
Utl::Es gibt bereits ausreichend Strafbestimmungen, es gibt aber kein Recht, wegen subjektiver „Verunsicherung“ der einen, beliebige andere aus dem Weg zu räumen.
Die Armutskonferenz erinnert die Antragstellerin Martina Ludwig, Nurten.Yilmaz, Silvia Rubik, Barbara Novak und Nicole Krotsch an ihre soziale Verantwortung gegenüber benachteiligten Menschen. Der Antrag läuft nicht nur auf ein generelles Bettleverbot hinaus, sondern auch auf Repression gegen alle „die eine erhebliche Verunsicherung“ auslösen. Wer das aller sein könnte, wurde im – mittlerweile gestrichenen Absatz- benannt: „verwahrlost Auftretende“, „Obdachlose“, etc.
Es gibt kein Recht der Mehrheitsgesellschaft, den Anblick anders aussehender Menschen nicht ertragen zu müssen. (more…)
Leider wurde keine BettelLobbyistIn eingeladen, wir hoffen aber durch Christian Meischl vom Augustin gut vertreten zu sein und haben via Telefon und Email natürlich lobbyiert…
Hier die BettelLobbymail zum Nachlesen:
Allgemeine Bettelverbote (wie in Tirol und Salzburg): verstoßen gegen § 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Privatleben schützt. Darin inkludiert ist auch das Recht auf die freie Gestaltung der Lebensführung und das Recht, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Eingeschränkt werden darf dieses Recht nur, wenn Rechte anderer oder die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verletzt oder gefährdet sind. Bei der Tätigkeit des Bettelns ist dies nicht der Fall, daher stellt ein Bettelverbot einen ungerechtfertigten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. (more…)
mit Befremden haben wir den Initiativantrag der Landtagsabgeordneten der SPÖ zur Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes gelesen.
Wir – die BettelLobbyWien – beschäftigen uns seit mehreren Jahren aktiv mit dem Thema Betteln. Aufgrund unseres Wissens und unserer Forschungsergebnisse müssen wir daher folgendes anmerken:
Die vorgeschlagene Umsetzung des Verbotes des gewerbsmäßigen Bettelns würde in der Praxis bedeuten, dass alle BettlerInnen in Wien bestraft werden können. (more…)
Nach massiven Protesten strich die SPÖ nun einige Zeilen aus ihrem Initiativantrag (siehe links). Doch beim genauen Hinsehen wird damit nicht die Verschärfung des Gesetzes aufgegeben, sondern lediglich die Verschärfung geschönt, wie Bernhard Kraut in seinem Blog kommentiert: „Und dieses Schönen des Verschärfens ist im Grunde noch einmal eine Verschärfung, wenn es tatsächlich so beschlossen werden soll. Denn, wie Siegfried Lindenmayr schreibt (siehe Lindenmayrs Kommentar), sei nun die taxativeAufzählung der Gruppen gestrichen. Damit wird es auf alle ausgedehnt. Nun können alle Gruppen, welche auch immer, nach diesem geplanten Gesetz amtsbehandelt werden. Im ersten Entwurf gab es nach Siegfried Lindenmayr eine vollständige Aufzählung, eine Eingrenzung auf gewisse Gruppen. (more…)
mit Befremden habe ich Ihren Initiativantrag zur Änderung des WLSG gelesen und möchte folgendes festhalten:
Ein Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns würde in der Praxis bedeuten, dass alle BettlerInnen in Wien bestraft werden können. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 8 das Recht auf eine freie Gestaltung der Lebensführung. Eine unbegründete Einschränkung des Bettelns verletzt dieses Recht. Diese Ansicht teilen sowohl juristische Untersuchungen als auch die Begründung des VGH Baden-Württemberg zur Aufhebung eines Bettelverbotes in Stuttgart. (more…)
Findet hier den Initiativantrag zu LG – 00851-2010_0001 – KSP_LAT zur Änderung des Wr. Landesssicherheitsgesetzes, eingebracht von der Landtagsabgeordneten Nurten Yilmaz und GenossInnen(SPÖ). Die vorgeschlagene Umsetzung des Verbotes des gewerbsmäßigen Bettelns würde in der Praxis bedeuten, dass alle BettlerInnen in Wien bestraft werden können.
Die zweite geplante Änderung betreffend der Erweiterung der Wegweisung zeugt von einer in Wien – seit der nationalsozialistischen Verwaltung – noch nie da gewesenen Intoleranz gegenüber Menschen, die von Armut betroffen, suchtkrank bzw. nicht mainstream-konform sind. Abgesehen davon, dass niemals geklärt werden kann, welches Auftreten als „verwahrlost“ zu bezeichnen ist… Findet hier morgen die Protestmails der BettellobbyWien…